im Übergangsbereich von Pflasterflächen zu Gebäuden „Empfehlungen für die Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden“ Forschungsgesellschaft Landesentwicklung und Landschaftsbau e.V. (FLL)
Straßen- und Pflasterflächen grenzen, nicht nur im innerstädtischen Straßen- oder Freianlagenbau, regelmäßig an Keller, Sockel, Fassaden und Fassadenelemente von Gebäuden an. Über die dabei anzutreffenden Bauteile hat der Planer und der bauausführende Betrieb für die Außenanlagen meistens sehr wenig Informationen und Kenntnisse. Manche angrenzende Gebäude sind uralt, z.B. bei innerstädtischen Straßensanierungen in Altstadtgebieten. Bei manchen Gebäuden handelt es sich um Neubauten mit von Fachfirmen nach aktuellen Normen und Regelwerken hergestellten aufwendigen Gebäudeabdichtungen, Dämmungen oder Drainagen.
Die Arbeit des Straßenbauers, des Pflasterbaubetriebes oder des Garten- und Landschaftsbaubetriebes beachtet zu selten die sensible Schnittstelle zwischen dem eigenen Gewerk und den angetroffenen Bauteilen des Gebäudes. Ohne eine bauliche Trennung und Schutzlage zwischen den herzustellenden Straßen- und Pflasterflächen und den angetroffenen Keller-, Sockel-. und Fassadenkonstruktionen besteht grundsätzlich die Gefahr, dass die Außenhaut der Bauteile beschädigt oder zerstört werden.
Die bauliche Trennung zum Gebäude sollte sich dabei nicht nur auf die Deckschichten (Pflaster-, oder Plattenbeläge) beziehen sondern den gesamten Baukörper, also auch die Frost- und Tragschichten einbeziehen.
Verschiedene Empfehlungen und Richtlinien von Fachverbänden fordern eine fachgerechte Trennung und Schutz der Bauteile im Übergangsbereich von Pflasterflächen zu Gebäuden. Soweit die Abdichtungsebenen der Gebäude berührt werden, fordert die DIN 18195 im Teil 10 eine Schutzschicht in Verbindung mit einer Gleitschicht.
Zuletzt hat der Regelwerkausschuss der Forschungsgesellschaft Landesentwicklung und Landschaftsbau e.V. (FLL) in Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachverbänden des Hochbaus im September 2012 die „Empfehlungen für die Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden“ als bundesweit geltende Empfehlungen und als „Stand der Technik“ veröffentlicht. Das Regelwerk beschreibt u.a. die Anschlüsse für alle denkbaren Bauarten der Freiflächen an die gebräuchlichsten Außenwand- und Sockelkonstruktionen. Die Mehrzahl der im Regelwerk dargestellten Anwendungsfälle sieht einen zusätzlichen Schutz der Abdichtung in Form einer Schutzbahn an den Schnittstellen vor.
Die technischen Anforderungen an die notwendige Schutz- und Trennschicht ergeben sich in Anlehnung an die DIN 18195, Teil 10 „Schutzschichten und Schutzmaßnahmen“ für Abdichtungen an Gebäuden. Regelmäßig verwendete „Schutzschichten“ z.B. aus Noppenfolien sind nur dann geeignet, wenn sie grundsätzlich bis unter die Fundamente bzw. Bodenplatte des Gebäudes bzw. des Kellers als durchgehende Dränage geführt werden.
Als Schutz- und Trennlage hat sich die Verwendung von PE-Schwerschaumfolien in einer Dicke zwischen 8 mm Dicke bewährt. Neben dem günstigen Materialpreis und der einfachen Verarbeitung auf der Baustelle bietet dieses Material eine ausreichende Trennung und Schutz der Abdichtungs- und Dämmschichten am Gebäude. Die geschlossenzellige Struktur des Materials verhindert, dass Fassadenwasser in die Oberbauschichten eingeleitet wird. Für die Bauausführung erweist es sich als sehr praktisch, dass die Schutzbahn in der Bauphase zunächst über die Belagshöhe überstehend hergestellt wird. Damit besteht während der Bauausführung ein zusätzlicher Schutz der Fassaden- und Sockelbereiches gegen Beschädigungen und Verschmutzung. Nach Abschluss aller Arbeiten wird die Schutzbahn in Höhe des Pflaster- oder Plattenbelages mit einem einfachen Cuttermesser abgeschnitten. Es entsteht dabei eine saubere und geschlossene Trenn- und Bewegungsfuge.
PLEXBAND® aus PE-Schwerschaum als Trenn- und Schutzlage hat eine Dicke von 8 mm und wird als Rollenware mit 20 m Länge und in den Höhen z.B. 500 und 1000 mm geliefert.